Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1.1 Alle Konzepte, Designs und Texte von Tobias Bichler, im Folgenden Freelancer genannt, basieren auf einem Dienstvertrag und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Freelancers. Die Konzepte, Designs und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Freelancer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.2 Der Freelancer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
1.3 Eigene Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. LEISTUNGSUMFANG UND VERGÜTUNG
2.1 Die Anfertigung von Konzepten und Inhalten und sonstige Tätigkeiten, die der Freelancer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dabei gilt grundsätzlich eine (1) auf Verlangen des Auftraggebers auszuführende Autorenkorrektur bzw. eine (1) Überarbeitung der Inhalte als Bestandteil der Leistung und ist daher mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Freelancers schriftlich oder mündlich abgegebenen Angebotes. Bei der Vergütung handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag. Gemäß §19 UstG ist keine gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (s. Ziff. 1.2) abgegolten.
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3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Freelancer ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. ZUSATZLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Zusatzleistungen wie etwa die zweite (2.) und jede weitere Autorenkorrektur bzw. die zweite (2.) und jede weitere Überarbeitung oder Änderung von Konzepten und Inhalten werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz gesondert berechnet.
4.2 Der Freelancer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Freelancer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Freelancers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Freelancer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen des Freelancers, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 An sämtlichen Entwürfen, Inhalten und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte im Sinne des Urheberrechts übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
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7. HAFTUNG UND ABNAHME
7.1 Der Freelancer haftet für entstandene Schäden an den ihm überlassenen Vorlagen (wie z.B. Datenträger, Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern der Freelancer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Freelancer. Der Freelancer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Der Freelancer lässt vor Veröffentlichung die Inhalte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung bzw. der Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Inhalte auf den Auftraggeber über.
7.4 Der Freelancer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt ebenso wenig für neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung.
8. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN
8.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings und der erforderlichen Unterlagen sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung vonseiten des Freelancers sind Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung.
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8.2 Der Freelancer ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemüht. Er gerät in Verzug, wenn er die Leistung unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbringt. Nach deren Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Freelancer keine Haftung.
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8.3 Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Über Verzögerungen wird der Auftraggeber umgehend informiert.
9. GESTALTUNGSFREIHEIT, AUFTRAGSVERZUG, SCHADENERSATZ
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber nach der ersten Korrekturphase bzw. nach der Freigabe der Inhalte weitere Überarbeitungen oder Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Freelancer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Freelancer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann er ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Freelancer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht verwendungsberechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. VERTRAULICHKEIT/DATENSCHUTZ
Der Freelancer verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Inhalte. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Freelancer kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Der Freelancer übernimmt dafür keine Haftung.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Freelancers.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht Spaniens.
Tobias Bichler
Barbate, 2025