top of page

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

 

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE 

 

1.1 Alle Texte und Konzepte von Tobias Bichler, im Folgenden Texter genannt, basieren auf einem Dienstvertrag und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Texters. Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

 

1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 

 

1.3 Eigene Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 

 

2. LEISTUNGSUMFANG UND VERGÜTUNG 

 

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dabei gilt grundsätzlich eine (1) auf Verlangen des Auftraggebers auszuführende Autorenkorrektur bzw. eine (1) Überarbeitung des Textes als Bestandteil der Leistung und ist daher mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten. 

 

2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Texter schriftlich oder mündlich abgegebenen Angebotes. Bei der Vergütung handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag. Gemäß §19 UstG ist keine gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (s. Ziff. 1.2) abgegolten. 

 

2.3 Werden die Texte und Konzepte in einem größeren Umfang oder in einem anderen Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt (z.B. als Slogans oder Claims), so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der ursprünglich gezahlten Vergütung und der höheren Vergütung für die erweiterte Nutzung zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon unberührt. 

 

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG 

 

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen. 

 

4. ZUSATZLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN 

 

4.1 Zusatzleistungen wie etwa die zweite (2.) und jede weitere Autorenkorrektur bzw. die zweite (2.) und jede weitere Überarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz gesondert berechnet. 

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen. 

 

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 

 

4.4 Kosten und Spesen für Reisen des Texters, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT 

 

5.1 An sämtlichen Entwürfen, Texten und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte im Sinne des Urheberrechts übertragen. 

 

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 

 

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGMUSTER 

 

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung bzw. vor Drucklegung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen. 

 

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt jeweils nur aufgrund besonderer Vereinbarung. 

 

6.3 Von allen erstellten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter mindestens 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch für entsprechende Dateien als Referenzangaben auf der eigenen Website. 

 

7. HAFTUNG UND ABNAHME 

 

7.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an den ihm überlassenen Vorlagen (wie z.B. Datenträger, Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

7.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

 

7.3 Der Texter lässt vor Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung bzw. der Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. 

 

7.4 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten. 

 

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben. 

 

7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt ebenso wenig für neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. 

 

8. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN 

 

8.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings, der Unterlagen oder der zu überprüfenden oder zu übersetzenden Texte oder sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung vonseiten des Texters sind Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung. 

 

8.2 Der Texter ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemüht. Er gerät in Verzug, wenn er die Leistung unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbringt. Nach deren Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Texter keine Haftung. 

 

8.3 Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Über Verzögerungen wird der Auftraggeber umgehend informiert. 

 

9. GESTALTUNGSFREIHEIT, AUFTRAGSVERZUG, SCHADENERSATZ 

 

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber nach der ersten Korrekturphase bzw. nach der Freigabe der Texte weitere Überarbeitungen oder Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

 

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann er ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 

 

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht verwendungsberechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

 

10. VERTRAULICHKEIT/DATENSCHUTZ 

 

Der Texter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte/Unterlagen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Texter kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Der Texter übernimmt dafür keine Haftung. 

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

 

11.1 Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Texters. 

 

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 

 

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Tobias Bichler

Herrsching, 2023

bottom of page